Unser Ziel ist, dass Sie eine fantastische Zeit in Duinrell verbringen. Damit Ihr Besuch so angenehm wie möglich verläuft, haben wir enige Regeln festgelegt. Mit dem betreten des Duinrell-geländes erklären Sie sich mit diesen Park-regeln einverstanden.
Beim Betreten von Duinrell benötigen Sie einen gültigen Eintrittsnachweis: ein Ticket für den Erlebnispark und/oder das Tikibad oder eine Duinrell-ID (ab 3 Jahren) mit eigenem Passfoto. Dieser Nachweis muss auf Verlangen vorgezeigt werden können. Kinder unter 12 Jahren erhalten nur in Begleitung eines Erwachsenen (ab 18 Jahren) Zutritt zum Erlebnispark und zum Tikibad. Pro Unterkunft muss während des gesamten Aufenthalts mindestens eine Person ab 21 Jahren anwesend sein. Außerdem sind Sie als Gast verpflichtet, sich ausweisen zu können. Wenn Sie sich nicht ausweisen können, behält sich Duinrell das Recht vor, Ihnen den Zutritt zum Park zu verweigern.
Gäste, die sich nicht an unsere Hausordnung halten, werden von Mitarbeitenden aufgefordert, Duinrell zu verlassen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eintritts, der Miete oder einer eventuell geleisteten Kaution. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können zu einem befristeten Ausschluss vom Tikibad, dem Ferien- und Erlebnispark Duinrell führen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der unseren müssen Sie den Anweisungen unserer Mitarbeitenden Folge leisten.
Sie betreten Duinrell auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung von Duinrell ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Duinrell verursacht wurden. Schäden an Gebäuden, Bepflanzung und anderem Eigentum von Duinrell werden dem Verursacher in Rechnung gestellt (darüber wird nicht diskutiert). Bei Vandalismus, Diebstahl, Gewaltanwendung und unsittlichem Verhalten wird stets Anzeige bei der Polizei erstattet.
Der Konsum von Drogen und übermäßiger Alkoholkonsum sind strengstens verboten, sowohl in Duinrell als auch in Wassenaar. Es ist außerdem verboten, mit geöffneten Dosen oder Flaschen Alkohol auf der Straße zu gehen.
Auf Duinrell gilt die Allgemeine Ortsverordnung (A.P.V.) der Polizei.
Jegliche Form von (verbaler) aggressiver Handlung gegenüber Gästen und/oder Mitarbeitenden von Duinrell wird nicht toleriert. Bei Feststellung wird Duinrell die Polizei einschalten und ist berechtigt, den betreffenden Personen den Zugang zum Erlebnispark, Tikibad und/oder den Aufenthalt im Ferienpark Duinrell mit sofortiger Wirkung zu verweigern. Bei Verstoß gegen diese Regel erfolgt keine Rückerstattung.
Um die Sicherheit und das Eigentum unserer Gäste zu schützen, gibt es an verschiedenen Stellen auf Duinrell Videoüberwachung. In einigen Attraktionen werden während der Fahrt Fotos gemacht. Diese Fotos werden am Ausgang der Attraktion auf Bildschirmen angezeigt und können gekauft werden. Es ist außerdem möglich, dass im Park Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden. Duinrell behält sich das Recht vor, dieses Material für Veröffentlichungen zu verwenden.
Möchten Sie während Ihres Besuchs nicht fotografiert oder gefilmt werden? Dann meiden Sie die Bereiche, in denen Aufnahmen gemacht werden, und bitten Sie einen Mitarbeitenden oder das Produktionsteam, Sie nicht zu fotografieren oder zu filmen.
Auf dem gesamten Gelände von Duinrell gilt ein Demonstrationsverbot. Das Zur-Schau-Stellen von religiösen, Vereins- oder politischen Überzeugungen, das Abhalten von Demonstrationen oder das Zeigen von Fußballclub-Zugehörigkeiten ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Personen, die gegen diese Regel verstoßen, werden vom Duinrell-Personal und/oder der Polizei vom Gelände entfernt. Bei einem Verstoß gegen diese Regel erfolgt keine Rückerstattung.
Das Ausführen von (kommerziellen) Aktivitäten, einschließlich dem Weiterverkauf von Tickets, Werbung, Umfragen, Sammlungen sowie dem Anbieten von Waren und Dienstleistungen auf dem Gelände von Duinrell, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
Im Erlebnispark, im Wald- und Dünengelände, auf dem Campingplatz sowie in allen Comfort Duingalows sind Haustiere erlaubt, sofern sie angeleint sind und keine Belästigung verursachen. In allen anderen Unterkünften/Bereichen wie den Restaurants, unsere Attraktionen, dem Tikibad und der gesamten Food Plaza sind Haustiere nicht erlaubt. Es ist verpflichtend, einen „Kotbeutel“ mitzuführen und zu benutzen.
Im Brandfall müssen Sie sofort die Feuerwehr (112) und anschließend die Pförtnerloge benachrichtigen. Bei Notfällen oder verdächtigen Situationen ist umgehend die Sicherheit unter der Nummer +31 (0) 70 5155 333 zu informieren.
Belästigungen anderer Gäste durch Lärm, Ballspiele, Tonträger (z. B. tragbare Lautsprecher) usw. sind nicht gestattet. Bei vorsätzlichem Lärm ist das Personal befugt, die betreffenden Gegenstände bis zur Abreise in Verwahrung zu nehmen.
Gäste, die sich nicht an unsere Hausordnungen halten, können von den Mitarbeitenden aufgefordert werden, Duinrell zu verlassen. Wird den Anweisungen der Mitarbeitenden nicht Folge geleistet, kann entschieden werden, dass alle Personen, die für Belästigungen sorgen, Duinrell unverzüglich verlassen müssen, um die (nächtliche) Ruhe auf Duinrell zu gewährleisten.
Mehr Informationen zur Sicherheit finden Sie auf unserer Website: www.duinrell.de. Jede Attraktion und Rutsche hat verbindliche Sicherheitsregeln, die vor Ort ausgeschildert sind und auf der Website bei den jeweiligen Attraktionen und Rutschen aufgeführt werden. Beim Betreten einer Attraktion und/oder Rutsche müssen Sie sich zunächst mit den Sicherheitsregeln auf den Sicherheitsschildern vertraut machen.
Bei Schwangerschaft und körperlichen Beschwerden, wie Rücken- oder Nackenschmerzen oder Herzproblemen, raten wir vom Gebrauch der (Wasser-)Attraktionen und Rutschen ab. Denken Sie immer zuerst an Ihre eigene Gesundheit.
Das Fahren mit jeglichen Fahrzeugen ist im Erlebnispark sowie im Wald- und Dünengelände verboten. Motorroller mit gelbem Kennzeichen dürfen im gesamten Park nicht fahren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h. Hupen und unnötiges Fahren mit Autos und Motorrädern ist nicht erlaubt.
Rauchen (einschließlich E-Zigaretten/Shishas/Wasserpfeifen) ist in allen überdachten öffentlichen Bereichen von Duinrell, in den Attraktionen, in den Warteschlangen der Attraktionen, im und rund um das Tikibad, in den Unterkünften (Duingalow, Lodgetent, O’Hara, Orangerie oder Residence) sowie im Wald- und Dünengelände nicht gestattet.
Das Aufnehmen von Fotos und Videos ist erlaubt, sofern es für private Zwecke erfolgt. Filmen Sie nicht für private Zwecke? Dann kontaktieren Sie bitte pr@duinrell.nl, um eine Genehmigung von uns einzuholen.
Andere Gäste dürfen nicht erkennbar im Bild zu sehen sein. Das Filmen mit (Action-)Kameras ist nur erlaubt, wenn es nicht auf gefährliche oder störende Weise geschieht. In Attraktionen ist das Filmen nur erlaubt, wenn die Action-Kamera am eigenen Körper befestigt ist; das Halten in der Hand ist nicht gestattet. In den Rutschen des Tikibads hingegen ist es vorgeschrieben, die Action-Kamera lose in der Hand zu halten. Drohnen sind ohne schriftliche Genehmigung von Duinrell verboten. Es ist nicht erlaubt, Fotos und Videos vom Duinrell-Personal aufzunehmen und zu veröffentlichen.
Sowohl Kinder, die nicht im Besitz eines Schwimmabzeichens A sind, als auch Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung einer Person ab 18 Jahren Zutritt zum Tikibad. Sie benötigen ein gültiges Eintrittsticket, um das Tikibad zu betreten und zu verlassen. Bei Überschreitung der maximalen Besuchsdauer wird € 1,25 pro Person und 15 Minuten berechnet. Bei Verlust Ihres Eintrittstickets wird eine Gebühr von € 15 erhoben. Bei extremem Andrang behält sich Duinrell das Recht vor, die maximale Aufenthaltsdauer zu begrenzen.
Sie dürfen sich nicht unnötig in den Umkleidebereichen aufhalten. Es ist nicht erlaubt, in die Umkleiden zu schauen, Fotos von Gästen zu machen oder zu filmen.
Im Inneren des Tikibads (mit Ausnahme von Playa) ist das Tragen eines Schwimmhilfsmittels (z. B. Schwimmflügel oder Schwimmweste) für Personen unter 120 cm Körpergröße (auch wenn sie ein Schwimmabzeichen besitzen) sowie für Personen ohne Schwimmabzeichen A verpflichtend. Im Außenbecken ist das Tragen eines Schwimmhilfsmittels für Personen ohne Schwimmabzeichen A ebenfalls vorgeschrieben.
Unsere Wasserattraktionen sind nicht für Besucher mit körperlichen Einschränkungen geeignet. Bei Schwangerschaft oder körperlichen Beschwerden, wie Rücken- oder Nackenschmerzen oder Herzproblemen, raten wir davon ab, die Rutschen zu benutzen. Denken Sie stets zuerst an Ihre eigene Gesundheit.
Rutschen und Schwimmen sind ausschließlich in Badekleidung erlaubt, die kein Metall enthält. Aus religiöser Überzeugung ist das Tragen eines Burkinis im Tikibad erlaubt, sofern dieser vollständig aus Badebekleidungsstoff besteht. Die Nutzung der Rutschen kann zu schnellerem Verschleiß der Badekleidung oder des Burkinis führen. Duinrell haftet hierfür nicht. Wir raten von Badekleidung mit mehr als 70 % Polyamid ab. Es ist Besuchern nicht gestattet, den Badebereich mit Schuhen zu betreten. Plastik-Überziehschuhe sind an der Kasse des Tikibads erhältlich.
Gruppen von mehr als 8 Personen unter 18 Jahren müssen von einer erwachsenen Begleitperson begleitet werden. Zudem kann eine Kaution in Höhe von € 100 verlangt werden. Gruppen können abgewiesen werden.
Jeder Besucher muss vor dem Betreten des Schwimmbads duschen.
Intimitäten (sowohl erwünscht als auch unerwünscht) sowie jegliche Form von verbaler und physischer Gewalt gegenüber anderen Besuchern oder Mitarbeitenden werden nicht toleriert. Zudem ist es nicht erlaubt, andere Besucher und/oder unsere Mitarbeitenden zu belästigen. Bei Verstoß müssen Sie das Schwimmbad verlassen. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall nicht möglich.
Es ist nicht erlaubt, Glas- und/oder Keramikgeschirr in den Badebereich mitzunehmen. Speisen und/oder Getränke dürfen nur im Restaurant verzehrt werden.
Die gemietete Unterkunft kann am Anreisetag, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, ab 15:30 Uhr bezogen werden. Der Schlüssel kann ab 11:00 Uhr an der Duinrell-Rezeption abgeholt werden. Am Abreisetag müssen Sie die Unterkunft und den Ferienpark, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, bis spätestens 10:30 Uhr verlassen. Der Schlüssel muss bis spätestens 10:30 Uhr an der Rezeption von Duinrell oder in den Briefkasten am Ausgang/bei den Schranken abgegeben werden. Wenn die Unterkunft nicht rechtzeitig verlassen wird, behält sich Duinrell das Recht vor, die Unterkunft zu räumen und eine zusätzliche Übernachtung in Rechnung zu stellen.
Bitte hinterlassen Sie die Unterkunft besenrein, entfernen Sie die Bettwäsche und legen Sie sie in den Wäschesack an der Außentür, entsorgen Sie den Müll in den Containern der Umweltstation und hinterlassen Sie die Küchenarbeitsplatte, den Kühlschrank und den Geschirrspüler (falls vorhanden) leer.
Abweichend davon gilt für Stellplätze, dass diese am Anreisetag, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, ab 13:00 Uhr bezogen werden können und am Abreisetag, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, bis spätestens 12:00 Uhr geräumt sein müssen. Bei nicht rechtzeitiger Abreise wird eine zusätzliche Nacht berechnet.
Abfall/Haushaltsmüll muss in Plastiksäcken in die dafür vorgesehenen Container entsorgt werden (Müllsäcke sind an der Duinrell-Rezeption erhältlich), und Glas darf nur in die speziellen Glascontainer geworfen werden. Chemische Abfälle, die unter das BACA fallen, wie Asbest, Farbreste und Klebstoffe, dürfen nicht in die Container geworfen werden, sondern müssen bei der städtischen Reinigungsdienststelle abgegeben werden. Alte Batterien können in die Sammelbox im Duinrell-Superstore eingeworfen werden.
Duinrell behält sich jederzeit das Recht vor, eine Kaution zu verlangen. Die Einbehaltung der Kaution wird von Duinrell festgelegt, ist bindend und darüber wird nicht diskutiert. Bei Buchungen ab drei Unterkünften, bei der Oranjerie/Residence sowie bei Last-Minute-Buchungen wird immer eine Kaution verlangt. Für einen Duingalow, eine Lodgetent, ein O’Hara oder einen Stellplatz gilt grundsätzlich eine Kaution von € 100 pro Unterkunft/Stellplatz. Pro Buchung gilt eine maximale Kaution von € 1.000 (sofern nicht anders vereinbart). Für die Oranjerie/Residence beträgt die Standardkaution € 500. Die gezahlte Kaution wird von Duinrell innerhalb von maximal 10 Werktagen per Banküberweisung zurückerstattet, sofern die Unterkunft oder der Stellplatz in gutem Zustand hinterlassen wurde und die Hausordnung eingehalten wurde.
Wird ein Teil der Kaution aufgrund eines Verstoßes gegen die Hausordnung einbehalten, muss der einbehaltene Betrag umgehend nachgezahlt werden, damit der vollständige Kautionsbetrag erhalten bleibt.
Ein Auto kann kostenlos auf dem Parkplatz (meist fußläufig zur Unterkunft) mit derselben Nummer wie Ihre Unterkunft geparkt werden. Ausnahmen: Bei dem 8-Personen Premium Plus Duingalow und der 8-Personen Luxus-Lodgetent darf ein zusätzliches Auto kostenlos geparkt werden. Bei der Luxus-Family-Lodgetent für 12 Personen, der Orangerie oder der Residence sind drei Parkplätze inklusive. Auf einem Stellplatz darf maximal ein Auto geparkt werden.
Für ein zusätzliches Fahrzeug zahlen Sie € 15 pro Nacht. Dieses zusätzliche Fahrzeug parken Sie auf einem separaten Parkplatz innerhalb unseres Ferienparks. Auf dem Campingplatz sind zusätzliche Autos nicht erlaubt. Auf unserem zentralen Parkplatz außerhalb des Ferienparks zahlen Sie pro Zeitabschnitt oder Ausfahrt. Es gilt ein separater Tagestarif von € 15 und ein Nachttarif von € 15. Alle Fahrzeuge müssen vor Ihrem Aufenthalt in unserem Kennzeichensystem registriert werden.
Elektrische Fahrzeuge
Elektrische Fahrzeuge sind an den entsprechenden Ladestationen auf Duinrell aufzuladen. Diese Ladestationen befinden sich hinter der Food Plaza, beim Campingfeld Romantisch Kamp und auf dem Parkplatz P2. Wird ein elektrisches Fahrzeug an den entsprechenden Ladestationen aufgeladen, sind die Kosten für das Aufladen zuzüglich des geltenden Parktarifs und werden gesondert in Rechnung gestellt. Es ist nicht gestattet, elektrische Fahrzeuge mit Strom aus den Unterkünften auf Duinrell aufzuladen.
Zwischen 22:00 und 07:00 Uhr muss auf Duinrell Ruhe herrschen, um die Nachtruhe unserer Gäste zu gewährleisten. Während der Kernruhezeit von 00:00 bis 06:00 Uhr ist die Schranke geschlossen und das Ein- und Ausfahren mit Kraftfahrzeugen nicht gestattet. Duinrell vor 06:00 Uhr mit motorisiertem Fahrzeug zu verlassen, ist daher nicht möglich. Ein Verstoß gegen diese Regelung hat Konsequenzen.
Wenn Sie nach 00:00 Uhr bei Duinrell ankommen, können Sie Ihr Auto zwischen 00:00 und 06:00 Uhr auf dem großen Parkplatz am Eingang (P1 bis P3) abstellen.
Sie müssen Ihr Campingmittel auf dem dafür vorgesehenen und markierten Platz aufstellen. Wird das Campingmittel nicht korrekt platziert, behält sich Duinrell das Recht vor, hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Diese Kosten sind sofort zu begleichen. Auf einem Campingstellplatz darf maximal ein Auto geparkt werden.
Übernachtungsgäste sind willkommen, müssen jedoch an der Duinrell-Rezeption angemeldet werden. Sie zahlen eine Übernachtungsgebühr. Die maximale Personenzahl Ihrer Unterkunft oder Ihres Stellplatzes darf nicht überschritten werden.
Tagesbesucher müssen während der Öffnungszeiten der Attraktionen ihre Eintrittskarten selbst online über unseren Webshop kaufen: https://tickets.duinrell.de. Nach Schließung der Attraktionen (oder wenn keine Attraktionen geöffnet sind) ist ein Besucherausweis an der Rezeption oder beim Sicherheitsdienst für € 5 pro Person erhältlich. Ein gültiger Ausweis muss hinterlegt werden. Tagesbesucher müssen Duinrell vor 22:30 Uhr verlassen. Wenn Sie sich nach 22:30 Uhr noch auf dem Gelände befinden, zahlen Sie beim Verlassen von Duinrell € 50 pro Person.
Es ist verboten: Löcher oder Gräben zu graben, Abwasser in den Boden zu leiten, mit eigenen Booten auf den Gewässern zu fahren, Feuerwerk abzubrennen (mit Ausnahme des 31. Dezember, entsprechend den gesetzlichen niederländischen Vorschriften), Bäume, Pflanzen oder Sträucher zu beschädigen oder mitzunehmen und im Wald zu rauchen.
Es ist nicht erlaubt, Schwimmbecken, Whirlpools, Partyzelte, andere Aufenthaltsmittel (wie Zelte), Anhänger und/oder eigene Autos im Garten Ihrer Unterkunft aufzustellen. Partyzelte, Schwimmbecken und Whirlpools sind auch auf Campingplätzen nicht erlaubt.
Darüber hinaus ist es verboten, Fatbikes, E-Bikes, Motorroller oder andere (elektrisch angetriebene) Fahrzeuge an, neben oder in der direkten Umgebung von Unterkünften oder anderen Gebäuden auf dem Gelände abzustellen. Bei Zuwiderhandlung kann das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung entfernt oder umgestellt werden, auf Kosten und Risiko des Eigentümers/Nutzers. Das Abstellen dieser Fahrzeuge ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Fahrradabstellanlagen und/oder Fahrradständern gestattet.
Wir bitten Sie, die Sanitärgebäude sauber zu halten. Nutzen Sie dafür die Abfalleimer und Hygieneboxen. Chemietoiletten dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen entleert werden. Das Wasser aus dem Wasserhahn ist Trinkwasser. Abflüsse sind ausschließlich für Spülwasser bestimmt. Duinrell behält sich das Recht vor, die Sanitärgebäude für Wartungsarbeiten und notwendige Spülungen vorübergehend zu schließen, ohne dass Gäste Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten Miete haben.
Es ist nicht erlaubt, (Garten-)Möbel und Inventar in eine andere Unterkunft zu bringen. Außerdem dürfen Innenmöbel nicht als Außenmöbel verwendet werden.
Duinrell behält sich das Recht vor, vermietete Unterkünfte für Inspektions- und/oder Wartungsarbeiten zu betreten, ohne dass Gäste Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten Miete haben.
Duinrell behält sich das Recht vor, bei extremer Trockenheit die Nutzung eines Grills, zusätzlicher Feuerschalen oder anderer offener Feuer zu untersagen. Dies steht im Zusammenhang mit dem Waldbrandrisiko, Stufe Orange und Rot.
Bei Feststellung eines Verstoßes gegen die Hausordnung ist Duinrell berechtigt, den betreffenden Personen mit sofortiger Wirkung den Zugang zum Park zu verweigern und/oder sie vom Gelände zu entfernen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten (Miet-)Summe, des Eintrittspreises oder einer eventuell gezahlten Kaution – auch nicht anteilig – besteht.