Unser Ziel ist, dass Sie eine fantastische Zeit in Duinrell verbringen. Damit Ihr Besuch so angenehm wie möglich verläuft, haben wir enige Regeln festgelegt. Mit dem betreten des Duinrell-geländes erklären Sie sich mit diesen Park-regeln einverstanden.

Allgemeines

Zutritt

Wenn Sie Duinrell betreten wollen, benötigen Sie eine gültige Zugangsberechtigung (Ihr Park- oder Tikibad-Ticket oder Ihre Duinrell-ID mit Ihrem Passfoto). Diese Zugangsberechtigung müssen Sie vorzeigen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Freizeitpark und das Tikibad nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. In jeder Unterkunft muss mindestens eine Person älter als 21 Jahre sein. Außerdem müssen Sie als Gast in der Lage sein, sich auszuweisen. Wenn Sie sich nicht ausweisen können, behält sich Duinrell vor, Ihnen den Zugang zum Park zu untersagen.

 

Weisungen

Zu Ihrer und unserer Sicherheit müssen Sie die Weisungen unserer Mitarbeiter befolgen.

 

Haftung

Sie betreten Duinrell auf eigene Gefahr. Jede Haftung von Duinrell ist ausgeschlossen, außer für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Duinrell entstanden sind. Schäden an Gebäuden, Grünanlagen und sonstigen Duinrell gehörenden Gegenständen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Bei Vandalismus, Diebstahl, Gewalt und unsittlichem Verhalten wird stets Anzeige bei der Polizei erstattet.

 

Alkohol und Drogen

Der Konsum von Drogen sowie der übermäßige Konsum von Alkohol sind strengstens verboten. Sowohl in Duinrell als auch in Wassenaar ist es verboten, sich mit geöffneten Alkoholdosen oder -flaschen auf der Straße aufzuhalten.

 

Aggressives Verhalten

Jede Form aggressiven Verhaltens gegen Gäste und/oder Mitarbeiter von Duinrell wird nicht toleriert. Wird ein solches Verhalten festgestellt, schaltet Duinrell die Polizei ein und kann den Betroffenen den Zugang und den Aufenthalt in Duinrell verbieten.

 

Kamera-Überwachung und (Attraktions-)Fotos

Um die Sicherheit und das Eigentum unserer Gäste zu schützen, ist in Duinrell eine Kameraüberwachung installiert. Bei einigen Attraktionen werden während einer Fahrt Aufnahmen gemacht. Diese Fotos werden am Ausgang der Attraktion auf Bildschirmen gezeigt und können gekauft werden. Es ist auch möglich, dass im Park Foto- oder Videoaufnahmen gemacht werden. Duinrell behält sich vor, dieses Material für Veröffentlichungen zu nutzen. Wollen Sie während Ihres Besuchs nicht fotografiert oder gefilmt werden? Dann meiden Sie bitte das Gebiet, in dem gerade Aufnahmen gemacht werden, und bitten Sie einen Mitarbeiter bzw. das Produktionsteam, Sie nicht zu fotografieren oder zu filmen.

 

(Gewerbliche) Aktivitäten

Die Durchführung von (gewerblichen) Aktivitäten, wozu auch der Weiterverkauf von Tickets zählt, Werbemaßnahmen, Befragungen, Sammlungen, das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, das Praktizieren (religiöser) Bekenntnisse oder das Abhalten von Demonstrationen ist auf dem Duinrell-Gelände nicht gestattet, außer wenn zuvor eine schriftliche Genehmigung dafür erteilt wurde.

 

Haustiere

Im Erlebnispark, im Wald- und Dünengebiet, in einigen Duingalowtypen und auf dem Campingplatz sind Haustiere nur zugelassen, wenn sie angeleint sind und keine Belästigungen verursachen. Im Duinhostel, in der Orangerie, den Restaurants, im Tikibad sowie auf der gesamten Duinrell Plaza sind Haustiere nicht gestattet. Sie sind verpflichtet, einen Hundekotbeutel mitzunehmen und zu benutzen.

 

Notfälle

Bei Feuer ist sofort die Feuerwehr (Notruf 112) und danach der Portier am Eingang zu verständigen. Bei Notfällen oder gefährlichen Situationen ist sofort der Sicherheitsdienst unter +31 333 705155 zu verständigen.

 

Belästigungen

Belästigungen für andere Gäste durch Lärm, Ballspiele, Audiogeräte (beispielsweise mobile Lautsprecher) u. Ä. sind nicht gestattet. Wird damit mutwillig Lärm gemacht, sind die Mitarbeiter berechtigt, die Audiogeräte zu beschlagnahmen.
 

Sicherheit

Für jede Attraktion und jede Rutsche gelten die zwingend einzuhaltenden Sicherheitsregeln, die vor Ort sowie auf der Website www.duinrell.nl/veiligheid angegeben sind. Beim Betreten einer Attraktion oder einer Rutsche müssen Sie sich zuerst über die Sicherheitsregeln informieren, die auf den Sicherheitsschildern angegeben sind. 

 

Fahrzeuge

Im Erlebnispark sowie im Wald- und Dünengebiet ist das Fahren mit allen Fahrzeugen verboten. Motorroller mit gelbem Nummernschild dürfen im gesamten Park nicht gefahren werden. Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 5 km/h. Hupen und unnötiges Herumfahren mit Autos und Motorrädern sind nicht gestattet.

 

Rauchen

Das Rauchen ist in allen überdachten öffentlichen Räumen in Duinrell, auf den Attraktionen, in den Warteschlangen vor Attraktionen und im Tikibad sowie in den Unterkünften (Duingalow, Lodgezelt, Duinhostel oder Orangerie) nicht gestattet.

 

Fotos und Videoaufnahmen

Fotos und Videoaufnahmen dürfen gemacht werden, aber nur für private Zwecke. Andere Gäste dürfen nicht in erkennbarer Weise abgebildet werden. Das Filmen mit (Action-)Kameras ist nur zulässig, wenn diese nicht auf gefährliche bzw. behindernde Weise genutzt werden. Auf den Rutschen des Tikibads darf eine Actionkamera nur lose in der Hand gehalten werden. Drohnen sind ohne schriftliche Genehmigung von Duinrell verboten.

Tikibad

Zutritt

Kinder, die nicht im Besitz eines Schwimmabzeichens A (Seepferdchen) sind, und Kinder bis 12 Jahren dürfen das Tikibad nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten Person besuchen. Zum Verlassen des Tikibads benötigen Sie Ihre Eintrittskarte. Wenn Sie sich länger als auf Ihrem Ticket angegeben im Tiki-Pool aufhalten, werden zusätzliche Gebühren fällig. Diese Gebühren betragen 2 Euro pro 15 zusätzliche Minuten, die Sie im Tiki-Pool verbracht haben. Wenn Sie Ihre Eintrittskarte verlieren, werden Ihnen 15 € berechnet. Duinrell behält sich das Recht vor, bei extremem Verkehrsaufkommen die maximale Zulassungsdauer zu begrenzen.

 

Umkleideraum

Sie dürfen sich nicht unnötig in den Umkleideräumen aufhalten.

 

Sicherheit

Im Tikibad (Hallenbad, außer Playa) ist das Tragen von Schwimmhilfen (z. B. Schwimmflügel oder Schwimmweste) für Personen mit einer Körpergröße bis 120 cm vorgeschrieben, auch wenn sie im Besitz eines Schwimmabzeichens sind, außerdem für Personen, die nicht über ein Schwimmabzeichen A (Seepferdchen) verfügen. Im Freibad ist das Tragen von Schwimmhilfen für Personen vorgeschrieben, die nicht über ein Schwimmabzeichen A (Seepferdchen) verfügen.

 

Unsere Wasserattraktionen sind nicht für körperbehinderte Besucher geeignet. Bei Schwangerschaften oder körperlichen Beschwerden, wie Rücken- und Nackenbeschwerden oder Herzproblemen, raten wir Ihnen, die Wasserattraktionen nicht zu nutzen. Denken Sie immer zuerst an Ihre eigene Gesundheit.

 

Kleidung

Das Rutschen und Schwimmen ist nur in Badekleidung gestattet, in der kein Metall enthalten sein darf. Bei der Benutzung der Rutschen kann ein erhöhter Verschleiß der Badekleidung auftreten. Wir raten von der Benutzung von Badekleidung, die zu über 70 % aus Polyamid besteht, ab. Es ist den Besuchern nicht gestattet, den Badebereich mit Schuhen zu betreten. Kunststoff-Überschuhe sind verfügbar an der Kasse des Tikibads.

 

Gruppen

Gruppen kann der Zugang verboten werden. Gruppen von mehr als 8 Personen unter 18 Jahren müssen einen erwachsenen Begleiter haben. Außerdem kann eine Kaution von € 100,-- verlangt werden.

 

Hygiene

Jeder Besucher muss vor dem Betreten des Bads duschen.

 

Verbote

Intimitäten (erwünschte und unerwünschte) und jede Form verbaler oder physischer Gewalt gegen andere Besucher oder gegen Mitarbeiter werden nicht toleriert. Es ist auch nicht gestattet, andere Besucher und/oder unsere Mitarbeiter zu belästigen.

 

Essen und Trinken

Es ist nicht gestattet, Gegenstände aus Glas oder Ton mit in den Badebereich zu nehmen. Das Essen und Trinken ist ausschließlich im Restaurant gestattet.

Ferienpark

Ankunft und Abreise

Die gemietete Unterkunft kann am Anreisetag wie auf der Buchungsbestätigung angegeben ab 15.30 Uhr bezogen werden. Den Schlüssel können Sie ab 15.30 Uhr bei der Duinrell-Rezeption abholen. Am Abreisetag müssen Sie die Unterkunft wie auf der Buchungsbestätigung angegeben bis 10.30 Uhr verlassen. Der Schlüssel muss bis 10.30 Uhr an der Duinrell-Rezeption oder in dem weißen Briefkasten am Ausgang abgegeben worden sein. Bei nicht rechtzeitiger Abreise behält sich Duinrell vor, die Unterkunft zu räumen.

Als Ausnahme von der vorgenannten Regel gilt, dass Camping-Stellplätze am Anreisetag wie auf der Buchungsbestätigung angegeben ab 13.00 Uhr bezogen werden können und am Abreisetag wie auf der Buchungsbestätigung angegeben bis 12.00 Uhr frei gemacht werden müssen. Bei nicht rechtzeitiger Abreise wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt.

 

Abfall

Abfälle/Hausmüll müssen Sie in Müllsäcken in die Müllcontainer werfen (Müllsäcke sind an der Duinrell-Rezeption erhältlich). Glas darf nur in den Glascontainern entsorgt werden. Abfälle, die unter die niederländische Sonderabfallverordnung BACA fallen, beispielsweise Asbest, Farbreste oder Kleber, dürfen nicht in den Müllcontainern entsorgt werden, sondern sind beim Entsorgungsdienst der Gemeinde abzugeben. Alte Batterien können in der Sammelbox an der Duinrell-Rezeption entsorgt werden.

 

Kaution

Es ist möglich, dass Duinrell von Ihnen eine Kaution verlangt. Bei Buchung der Oranjerie, bei Buchungen ab drei Unterkünften/Zimmern und bei Last-Minute-Buchungen wird immer eine Kaution verlangt. Für einen Duingalow, einen Stellplatz, ein Lodgezelt und ein Zimmer im Duinhostel fällt eine Kaution von € 100,-- pro Unterkunft/Stellplatz/Zimmer, maximal jedoch €500,-- pro Buchung (sofern nicht anders vereinbart). Die Kaution für die Oranjerie beträgt €500,--. Die hinterlegte Kaution wird von Duinrell per Banküberweisung zurückgezahlt, wenn die Unterkunft oder Camping-Stellplatz in gutem Zustand verlassen wird und wenn die Hausordnung eingehalten worden sind. Wird die Kaution einbehalten, weil ein Verstoß gegen die Park-Regeln festgestellt wurde, muss die Kaution sofort wieder aufgefüllt werden, bis der volle Kautionsbetrag erreicht ist.

 

Fahrzeuge

Pro Unterkunft können Sie ein Auto kostenlos parken. Im Premium Plus Duingalow für 8 Personen und im Luxury Lodgetent für 8 Personen können Sie ein zusätzliches Auto kostenlos parken. Wenn Sie in der Luxus-Familien-Lodge für 12 Personen, in der Orangerie oder in der Residenz wohnen, sind 3 Parkplätze inbegriffen. 

 

Für ein zusätzliches Fahrzeug zahlen Sie 15 € pro Nacht und können es auf einem separaten Parkplatz auf unserem Ferienpark parken (auf P1/P2 zahlen Sie 15 € pro Tag oder Ausfahrt). Alle Fahrzeuge müssen vor Ihrem Aufenthalt in unserem Registrierungssystem registriert werden.

 

Nachtruhe

Während der Nachtruhe von 24.00 bis 6.00 Uhr ist die Schranke geschlossen. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Das Verlassen von Duinrell mit Kraftfahrzeugen ist daher vor 6.00 Uhr nicht möglich. Ein Verstoß gegen diese Regel wird geahndet. Wenn Sie nach 24.00 Uhr in Duinrell eintreffen, können Sie Ihren PKW in der Zeit von 24.00 bis 6.00 Uhr auf dem großen Parkplatz am Eingang (P1 bis P3) abstellen.

 

Camping-Stellplätze

Sie müssen Ihre Camping-Unterkunft auf dem dafür vorgesehenen und angegebenen Platz aufstellen. Wird die Camping-Unterkunft nicht auf dem richtigen Platz aufgestellt, behält sich Duinrell vor, hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Diese Kosten müssen Sie sofort bezahlen.

 

Übernachtungsgäste

Übernachtungsgäste sind willkommen, müssen aber bei der Duinrell-Rezeption angemeldet werden. Sie bezahlen einen Übernachtungstarif. Empfangen Sie tagsüber Besucher? Dann müssen Sie für jeden Besucher eine Eintrittskarte kaufen. Das ist online über www.duinrell.de/tickets. Verlässt ein Besucher Duinrell nicht am gleichen Tag wieder, wird für ihn auch der Übernachtungstarif in Rechnung gestellt.

 

Verbote

Verboten sind das Graben von Löchern und Gräben, das Ablassen von Schmutzwasser in den Boden, das Befahren der Gewässer mit eigenen Booten, das Abbrennen von Feuerwerken, das Beschädigen von Bäumen, Pflanzen oder Sträuchern und das Rauchen in den Wäldern.  Es ist nicht gestattet, Partyzelte, Swimmingpools, Whirlpools, , anderen Unterkünften (z. B. Zelten), Anhängern und/oder eigenen Autos im Garten Ihrer Unterkunft aufzustellen. Partyzelte, Swimmingpools und Whirlpools sind auf den Stellplätzen ebenfalls nicht erlaubt.

Sanitärgebäude

Wir bitten Sie, die Sanitärgebäude in einem sauberen Zustand zu halten. Verwenden Sie dazu die Abfalleimer und Hygieneboxen. Chemische Toiletten können Sie an den dazu bestimmten Sammelstellen entleeren. Das Wasser aus dem Wasserhahn ist Trinkwasser. Die Ausgüsse sind ausschließlich für die Entsorgung von Spülwasser bestimmt. Duinrell behält sich das Recht vor, die Sanitärgebäude für Wartungsarbeiten vorübergehend zu schließen, ohne dass die betroffenen Gäste deshalb Anspruch auf eine (teilweise) Erstattung der gezahlten Miete haben.

 

Mobiliar

Es ist nicht gestattet, (Garten-)Möbel in eine andere Unterkunft zu bringen. Außerdem dürfen die Möbel für Innenräume nicht im Freien benutzt werden.

 

Inspektion und Wartung

Duinrell behält sich das Recht vor, die vermietete Unterkunft zu betreten, um diese zu besichtigen und/oder Wartungsarbeiten darin durchzuführen, ohne dass die betroffenen Gäste deshalb Anspruch auf eine (teilweise) Erstattung der gezahlten Miete haben.

 

Grillverbot

Duinrell behält sich vor, die Benutzung von Grills bei extremer Trockenheit zu verbieten. Dieses Verbot ist vom aktuellen Waldbrandrisiko abhängig (Risikostufen Orange oder Rot).

 

 

Wird ein Verstoß gegen unsere Park-Regeln festgestellt, behält Duinrell sich vor, den betreffenden Personen sofort den Zutritt zum Park zu untersagen bzw. die Personen des Parks zu verweisen, ohne dass deswegen ein Anspruch auf (teilweise) Erstattung des bezahlten (Miet-)Betrages oder einer eventuell gezahlten Kaution entsteht.

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