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Hausordnung Ferienpark Duinrell


Feueroder Unfall: Bei Feuer/Unfall ist sofort die Feuerwehr/Krankenwagen (Notruf 112) und danach die Geschäftsführung von Duinrell 0031 (0)70 5155 333 zu verständigen.

Zutritt

Duinrell-ID: Der Duinrell-ID ist ein persönlicher Zugangspass mit einem aktuellen Passfoto, den jeder Feriengast braucht,um während seines Aufenthalts Zutritt zum Duinrell-Gelände zu erhalten. Der Duinrell ID ist jederzeit mitzuführen, damit er am Eingang oder während des Aufenthalts im Ferienpark Duinrell vorgezeigt werden kann.
Legitimation: Als Gast sind Sie nach Aufforderung verpflichtet, sich auszuweisen. Sofern Gäste keinen Ausweis vorzeigen können, behält Duinrell sich das Recht vor, den Gästen eine Unterbringung zu verwehren.
Autokarte: Nur mit der Autokarte haben Sie während Ihres Aufenthaltes mit Ihrem Fahrzeug Zugang zum Ferienpark. Die Autokarte, versehen mit Ihrem Kfz-Kennzeichen, muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden wenn Sie auf Duinrell sind.
Zutritt zum Erlebnispark: Der Zutritt zum Erlebnispark (April bis Oktober) ist in Ihrem Aufenthalt inbegriffen. Wir möchten Sie bitten, Ihre Kinder in den Erlebnispark zu begleiten. Jede Attraktion hat eigene vorgeschriebene Sicherheitsbestimmungen, auf die jeweils hingewiesen wird. Wir bitten Sie, diese zu beachten.
Zutritt zum Tikibad: Der Zutritt zum Tikibad ist vom Urlaubszeitraum und vom Typ der Unterkunft abhängig. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung. Kinder unter 12 Jahren dürfen das Tikibad nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Im Tikibad gelten für jede Wasserrutsche strikte Sicherheitsbestimmungen. Ferner ist das Tragen von Schwimmhilfen (z.B. Schwimmflügel oder Schwimmweste) für Personen mit einer Körpergröße unter 1,20 m (auch wenn diese im Besitz eines Schwimmabzeichens sind) und für Personen, die nicht über das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ verfügen, Pflicht.
Übernachtungsgäste: Übernachtungsgäste müssen sich gemeinsam mit dem Hauptmieter der Unterkunft an der Duinrell-Rezeption melden, ehe Sie Duinrell betreten, und den Übernachtungstarif bezahlen. Tagesbesucher bezahlen den Eintrittspreis für den Erlebnispark und die Parkgebühren und
sind verpflichtet, Duinrell am Abend zu verlassen. Ist dies nicht der Fall, stellt Duinrell den Übernachtungstarif nachträglich und zusätzlich in Rechnung.
Befugte Personen: Duinrell ist befugt, Personen, Tieren, Fahrzeugen und Campingmitteln den Zutritt zum Ferienpark Duinrell zu verweigern. Anordnungen und Entscheidungen der Mitarbeiter sind unverzüglich zu befolgen.
Anreise- und Abreisezeiten Duingalows und Duinhostel: Die Schlüsselausgabe erfolgt ab 15.00 Uhr. Am Tag der Abreise ist der Duingalow oder das Duinhostel vor 10.30 Uhr zu räumen. Den Schlüssel müssen Sie spätestens um 10.30 Uhr an der Duinrell-Rezeption des Ferienparks abgegeben oder in den gelben Briefkasten eingeworfen haben.
Anreise- und Abreisezeiten Campingplatz: Ankunftszeit: nach 13.00 Uhr. Am Tag der Abreise ist der Campingplatz vor 12.00 Uhr zu verlassen. Nach dieser Frist wird eine zusätzliche Nacht berechnet.
Haustiere: Haustiere sind in einigen Duingalows vom Typ Komfort Extra und Komfort Plus sowie auf dem Campingplatz erlaubt. Im Erlebnispark und im Wald- und Dünengebiet sind Haustiere erlaubt, sofern diese angeleint sind und keine Belästigung darstellen. Im Duinhostel, in den Restaurants, im Tikibad sowie ganz Duinrell Plaza sind Haustiere nicht erlaubt. Hunde müssen angeleint werden und dürfen nur im Wald und Dünengebiet hinter dem Wassergraben ausgeführt werden. Die Benutzung von Hundekotbeuteln ist Pflicht (Hundekotbeutel sind an der Duinrell-Rezeption erhältlich).

Allgemein

Freizeit-Bedingungen: Für einen Aufenthalt im Ferienpark Duinrell gelten ebenfalls die niederländischen Freizeit-Bedingungen (basierend auf niederländischen Recron-Bedingungen touristische Standorte und Ferienunterkünfte). Diese liegen an der Duinrell-Rezeption zur Einsicht aus und können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Kaution: Es ist möglich, dass Duinrell eine Kaution verlangt. Bei Buchungen ab 5 Unterkünfte und bei Last-Minute-Buchungen wird immer eine Kaution verlangt. Für einen Duingalow und ein Zimmer im Duinhostel fällt eine Kaution von € 100,- pro Duingalow oder Duinhostelzimmer an. Für die Stellplätze auf dem Campingplatz gilt eine Kaution von € 25,- pro Person. Die hinterlegte Kaution wird von Duinrell zurückgezahlt per Banküberweisung, wenn die Unterkunft oder der Stellplatz in gutem Zustand hinterlassen und die Hausordnung eingehalten wurde. Füllen Sie das Kaution Formular aus.
Schäden: Schäden an Gebäuden, Grünanlagen und sonstigen Eigentümern von Duinrell sowie Schäden infolge von Verunreinigungen des Bodens, von Containern oder sonstiger Art werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Haftung: Duinrell übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Diebstahl, Verluste, Feuerschäden, Verletzungen oder Unfälle jeglicher Art. An der Duinrell-Rezeption kann ein Tresor für die Aufbewahrung von Wertsachen gemietet werden.
Sanitärgebäude: Wir bitten Sie, die Sanitärgebäude in einem sauberen Zustand zu halten. Verwenden Sie dazu die Abfalleimer und Hygieneboxen. Chemische Toiletten können Sie an den dazu bestimmten Sammelstellen entleeren. Das Wasser aus dem Wasserhahn ist Trinkwasser. Die Ausgüsse sind ausschließlich für die Entsorgung von Spülwasser bestimmt.
Abfälle: Abfälle/Hausmüll müssen Sie in Müllsäcken in die entsprechenden Müllcontainer werfen, (Müllsäcke sind an der Duinrell-Rezeption erhältlich). Glas muss im Glascontainer entsorgt werden. Chemische Abfälle, die unter die niederländische Verordnung für Sondermüll BACA fallen, wie Asbest,
Farbreste und Kleber, dürfen nicht in den üblichen Müllcontainern entsorgt werden, sondern sind bei der entsprechenden Sammelstelle für Sondermüll der Gemeinde abzugeben. Für die Entsorgung von Altbatterien steht an der Duinrell-Rezeption eine entsprechende Box bereit.

Aufsicht und Verhalten

Rauchfrei: Wir bitten Sie in den Duingalows nicht zu rauchen. Rauchen ist in den öffentlichen Einrichtungen auf Duinrell und im Duinhostel verboten.
Alkohol, weiche und harte Drogen: Der Gebrauch von weichen und harten Drogen sowie der übermäßige Gebrauch von Alkohol sind strengstens verboten (ebenso wie Trunkenheit oder das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit). Bei einem Verstoß gegen diese Verordnung wird Duinrell die Polizei einschalten und den Betroffenen unverzüglich ein Hausverbot erteilen.
Verbote: Es ist verboten: Löchern und Gräben zu graben, Schmutzwasser im Boden zu entsorgen, illegale Feuerwerk zu stechen, Bäumen, Pflanzen oder Sträuchern zu beschädigen, in den Wäldern zu rauchen und/oder mit eigenen Booten der Gewässer zu befahren.
Geräuschpegel: Die Behinderung der übrigen Feriengäste durch Lärm, Ballspiele usw. ist nicht erlaubt. Hi-Fi- und Audioanlagen dürfen außerhalb Ihres eigenen Unterkünfte nicht hörbar sein. Bei Behinderungen durch Lärm oder lärmendes Verhalten kann Duinrell den Beteiligten unverzüglich ein Hausverbot erteilen.
Nachtruhe: Während der Nachtruhe von 23.00 bis 07.00 Uhr ist die Schranke geschlossen. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Das Verlassen des Ferienparks Duinrell mit Kraftfahrzeugen ist daher vor 07.00 Uhr nicht möglich. Ein Verstoß gegen diese Verordnung wird Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Sie nach 23.00 Uhr im Ferienpark Duinrell ankommen, können Sie Ihren Pkw zwischen 23.00 und 07.00 Uhr auf dem Parkplatz P2 abstellen.
Höchstgeschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Gelände beträgt 15 km/h. Hupen und unnötiges Herumfahren mit Autos und Motorrädern sind nicht erlaubt. Roller und Mofas dürfen nicht mit eingeschaltetem Motor bewegt werden. Das Fahren mit allen Fahrzeugen, auch mit dem Rad oder Go-karts, auf dem Gelände des Erlebnispark sowie im Wald- und Dünengebiet ist verboten. Straßenverkehrsordnung ist gültig.
Parken: Pro Unterkunft können Sie einen Pkw kostenlos vor Ihrem Duingalow oder Stellplatz abstellen. Zusätzliche Pkws müssen auf dem Parkplatz P3 abgestellt werden. Dafür berechnet Duinrell Ihnen € 3,75 pro Auto pro Nacht. Bei einem Duingalow für 7 Personen haben Sie Anspruch auf 2 Parkplätze, von denen sich einer auf dem Parkplatz P3 befindet. Wenn Sie sich am Abreisetag nach dem Auschecken noch im Erlebnispark aufhalten möchten, können Sie Ihr Auto kostenlos auf dem Parkplatz P3 abstellen.

Bei Verstößen gegen die oben stehende Hausordnung behält Duinrell sich das Recht vor, den betreffenden Personen unverzüglich ein Hausverbot zu erteilen.


Duinrell, weckt neue Lebensgeister!